Finanzstrategie
Die Kommission Finanzstrategie ist beratend tätig und erarbeitet strategische Eckdaten zu Handen des Gemeinderates. Die Fachkommission besteht seit August 2003. An der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2005 wurden erstmals Richtlinien der Kommission Finanzstrategie zur Kenntnis genommen. Das Finanzhaushaltgesetz schreibt in § 20 vor, dass der Legislative strategische Ziele bezüglich der Finanzplanung zur Kenntnisnahme zu unterbreiten sind.
Die folgende Finanzstrategie gilt seit Januar 2013.
Zielvorgabe Steuerfuss
Als Steuerfuss-Obergrenze gilt der Mittelwert aller Zuger Gemeinden des zuletzt beschlossenen Budgets.
Zielvorgabe Investitionen
Die jährlichen Nettoinvestitionen sind zu 100 % aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Zielvorgabe Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen ist unabhängig von Investitionen jährlich um mindestens eine Million Franken zu reduzieren.
Zielvorgabe Fremdverschuldung
Die mittel- und langfristigen Schulden werden auf 50 % der Reserven beschränkt.
Zielvorgabe Reserven
Ein Minimum von 10 Millionen Franken muss als Grundstock sichergestellt bleiben.









