Vormundschaftswesen
Mit vormundschaftlichen Massnahmen, gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch, wird den Schwächen einer Person bedarfsgerecht begegnet. Vormundschaftliche Mandate werden durch geeignete Privatpersonen und zunehmend auch durch Fachpersonen bzw. Fachstellen geführt.
Die Verantwortung im Pflegkinderwesen umfasst unter anderem die jährliche Überwachung von Situationen, in welchen Kinder nicht bei mindestens einem Elternteil aufwachsen. Wenn Sie Einwohner/in der Gemeinde Risch sind und... - Sie oder eine Person aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis einen Beistand oder anderen gesetzlichen Vertreter in persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten benötigen
- Sie eine schützende Massnahme für ein Kind oder eine(n) Jugendliche(n) als notwendig erachten
- Sie eine Pflegeplatzbewilligung für die Aufnahme eines Kindes brauchen
- Sie einen Unterhaltsvertrag für ein Kind erstellen möchten
- Sie als nicht verheiratete Eltern das Besuchsrecht für Ihr Kind regeln möchten
- Sie selber auf der Suche nach einer sinnvollen sozialen Zusatzaufgabe sind und sich als Beistand/Beiständin, Beirat/Beirätin, Vormund/Vormundin für einen Mitmenschen einsetzen möchten
- Sie allgemeine Informationen über das Vormundschaftsrecht benötigen
...dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Unter Telefon 041/798 18 90 oder sozialdienst@risch.zg.ch sind wir während den offziellen Öffnungszeiten der Gemeindverwaltung Risch erreichbar.
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