Erbschaftsamt
| Adresse: | Zentrum Dorfmatt , 6343 Rotkreuz |
| Telefon: | 041 798 18 18 |
| Telefax: | 041 798 18 88 |
| E-Mail: | info@rischrotkreuz.ch |
| Öffnungszeiten: | Mo: 08.00-11.45 und 13.30-18.00 Uhr; Di-Fr: 08.00-11.45 und 13.30-17.00 Uhr |
ERBSCHAFTSAMT
Das Erbschaftsamt ist zuständig für die Abwicklung der Erbschaft, sofern der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz in der Gemeinde Risch hatte. Das Erbschaftsamt erfüllt die ihm laut Erbschaftsrecht zugewiesenen Aufgaben.
Darunter fallen folgende Tätigkeiten:
- Sicherungsmassnahmen in Erbfällen
- Testamentseröffnungen
- Erbenbescheinigungen
- Aufnahme des öffentlichen Inventars
- Inventarisation des Nachlasses
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Verzeichnis der gesetzlichen Erben mit Adressen
- Allfällige Testamente, Ehe- und Erbverträge
- Verzeichnis über das Nachlassvermögen (Aktiven und Passiven)
- Testamentseröffnung
Findet sich beim Tode des Erblassers eine letztwillige Verfügung vor, so ist sie dem Erbschaftsamt unverzüglich abzuliefern, und zwar auch dann, wenn sie als ungültig (Art. 519 ff. ZGB) erachtet wird.
Erbteilungen
Die Erbteilung wird vollzogen durch:
- den Willensvollstrecker, wenn der/die Erblasser/in dies durch letztwillige Verfügung angeordnet hat;
- die Erben selbst
- Kantonsgerichtspräsidenten
Der Kantonsgerichtspräsident ist zuständig bei:
- Anordnung des öffentlichen Inventars
- Ausschlagung der Erbschaft
- Erbschaftssteuerrekursen
Die Erbschaftssteuer beträgt:
Ehegatte steuerfrei
Nachkommen, Stiefkinder steuerfrei
Eltern, Stiefeltern, steuerfrei
Schwiegersohn und -tochter, Schwiegereltern 2 - 4 % je nach Höhe des Erbteils
Geschwister, Stiefgeschwister 4 - 8 % je nach Höhe des Erbteils
Grosseltern, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten, Stiefneffen und -nichten, Stiefgrosskinder 6 - 12 % je nach Höhe des Erbteils
Grossneffen, Grossnichten, Cousins und Cousinen 8 - 16 % je nach Höhe des Erbteils
Übrige Destinatäre 10 - 20 % je nach Höhe des Erbteils
Zuwendungen an Stiftungen werden nach Massgabe des Verwandtschaftsgrades der Destinatäre zum Stifter besteuert.
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