Ortsplanung
| Adresse: | Zentrum Dorfmatt , 6343 Rotkreuz |
| Telefon: | 041 798 18 49 |
| Telefax: | 041 798 18 85 |
| E-Mail: | info@risch.zg.ch |
| Öffnungszeiten: | Mo: 08.00-11.45 und 13.30-18.00 Uhr; Di-Fr: 08.00-11.45 und 13.30-17.00 Uhr |
ORTSPLANUNG
Die Ortsplanungsrevision Risch 2005 ist auf kommunaler Ebene mit der Urnenabstimmung vom 27. November 2005 genehmigt worden.
Verfahrensablauf
Mit dem JA zur Ortsplanungsrevision sieht das Verfahren folgendermassen aus:
Die zu Bauordnung und Zonenplan gehörenden Einwendungen gelten mit dem Entscheid der Urnenabstimmung als erledigt.
Ein Ja zur Ortsplanungsvorlage bedeutet automatisch, dass die nicht berücksichtigten Einwendungen abgelehnt sind.
Der Beschluss der Urnenabstimmung über Bauordnung und Zonenplan wird zweimal im Amtsblatt publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.
Während der Auflagefrist kann gemäss § 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) beim Regierungsrat Beschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses der Einwohnergemeinde hat.
Nach einem positiven Entscheid des Souveräns sind Bauordnung und Zonenplan dem Regierungsrat des Kantons Zug zur Genehmigung einzureichen.
Personen | ||
| Leitung | Funktion | Telefon |
| Burkart, Daniel | Leiter Planung/Bau/Sicherheit, Mitglied der Geschäftsleitung | 041 798 18 49 |
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