Anmeldung / Zuzug nach Risch
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von zehn Tagen seit dem Zuzug bei uns anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Familienbüchlein (wenn Sie verheiratet sind)
- Krankenkassenversicherungsausweis (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
- allfälliges Scheidungsurteil
- allfälliges Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 25.00.
Als Ausweis über die erfolgte Regelung des Wohnsitzes erhalten Schweizer Bürger eine Meldebestätigung. Sie ist unbefristet und gilt als eigentliche Niederlassungsbewilligung. Ausländer erhalten anstelle einer Meldebestätigung einen Ausländerausweis.
Für die Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist das Kantonale Amt für Migration, Aabachstr. 1, Postfach 857, 6301 Zug, zuständig, Telefon Nr. 041 728 50 50.
Preis: 25.00
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